
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Markus Groß Ihr Fachmann für Kündigungsstreitigkeiten, Massenentlassungen, Versetzungen und Vergütungsangelegenheiten. Er fertigt komplexe Aufhebungsverträge mit Abfindungsregelungen zur Vermeidung oder Beendigung von Gerichtsverfahren.
In Insolvenzverfahren vertritt Rechtsanwalt Groß regelmäßig Arbeitnehmer oder berät Gläubiger und sichert deren Eigentumsrechte. Insolvenzrechtliche Anfechtungssachverhalte stellen eine Kernkompetenz dar. Markus Groß war an einer Vielzahl von Gerichtsverfahren in diesem Bereich beteiligt, u.a. auch an maßgeblichen Verfahren vor deutschen Bundesgerichten.
Rechtsanwalt Markus Groß ist Insolvenzverwalter und Treuhänder. Er ist dabei auch als Sachverständiger für das Insolvenzgericht tätig.
