In Arbeitsrecht

1. Wie viel bezahlter Jahresurlaub steht Arbeitnehmern zu?
Das Bundesurlaubsgesetz sieht bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Urlaub pro Jahr vor, bei einer 5-Tage-Woche sind es entsprechend 20 Tage pro Jahr. Aus Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifvereinbarungen können sich darüber hinausgehende Urlaubsansprüche ergeben.

2. Wann darf ein Arbeitgeber den Urlaubswunsch seiner Angestellten ablehnen?
Der Arbeitgeber darf den Urlaubsantrag des Arbeitnehmers ablehnen, wenn es dringende betriebliche Belange gibt, die dem Urlaubswunsch entgegenstehen. Dies ist dann der Fall, wenn das Fernbleiben des Arbeitnehmers zu nicht zu beseitigenden Störungen des Betriebsablaufs führen würde. So etwas kann bei einer Unterbesetzung wegen eines besonders hohen Krankenstandes oder wegen der Kündigung anderer Arbeitnehmer oder wegen eines besonders großen Arbeitsaufwandes oder aber bei typischen arbeitsintensiven Zeiten der Fall sein.

3. Was gilt, wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig in Urlaub gehen möchten?
Auch in dieser Konstellation kann der Arbeitgeber einen Urlaubswunsch ablehnen. Unter mehreren antragstellenden Mitarbeitern muss der Arbeitgeber demjenigen Urlaub gewähren, der unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdient. Bei der Abwägung sind beispielsweise die Urlaubsmöglichkeiten der Partner der Arbeitnehmer und gegebenenfalls die Schulferien der Kinder zu berücksichtigen, unter Umständen auch die bisherige Urlaubsgewährung in beliebten Zeiten, das Alter und die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer und gegebenenfalls auch die Erholungsbedürftigkeit eines bestimmten Arbeitnehmers.

4. Wie viel Zeit darf sich der Arbeitgeber beim Genehmigen oder Ablehnen eines Urlaubsantrages lassen?
Es gibt kein Zeitfenster, innerhalb dessen der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen oder ablehnen muss. Andererseits gibt es aber kein Selbstbeurlaubungsrecht des Arbeitnehmers. Wenn der Arbeitnehmer der Arbeit fern bleibt, ohne dass die Genehmigung des Arbeitgebers vorliegt, kann dies auch zu einer Kündigung führen. Im Extremfall müsste sich der Arbeitnehmer die Erlaubnis über das Arbeitsgericht geben lassen. Erst dann dürfte er der Arbeit fern bleiben.

5. Was geschieht mit Urlaubstagen, die am Ende des Jahres noch übrig sind?
Noch nicht genommene Urlaubstage werden nur unter bestimmten Voraussetzungen in das nächste Kalenderjahr übertragen. Die Rechtslage diesbezüglich ist sehr komplex.

6. Können restliche Urlaubstage verfallen?
Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die auch in Deutschland anzuwenden ist, können die restlichen Urlaubstage nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig und ausdrücklich darauf hingewiesen hat. In bestimmten Konstellationen gilt dies nicht z.B. für die Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten und für vertraglichen Zusatzurlaub.

7. Müssen nicht genommene Urlaubstage ausgezahlt werden?
Eine Auszahlung von nicht genommenen Urlaubstagen erfolgt nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis endete und noch restliche Urlaubsansprüche bestehen. Man nennt dies Urlaubsabgeltung.

8. Haben Arbeitnehmer ein Recht auf halbe Urlaubstage?
Für den gesetzlichen Urlaub schreibt das Gesetz vor, dass der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Zumindest für den gesetzlichen Mindesturlaub gilt, dass nur für Einzeltage Urlaub gewährt werden kann, es sei denn, der Urlaubsanspruch besteht nur aus einem Bruchteil. Gewährt der Arbeitgeber nur für Teile eines Arbeitstages Urlaub, liegt das Risiko bei ihm.

Autor

Markus Groß

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht

Insolvenzverwalter

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