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Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Kofler liegen im Bereich des Erbrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er berät bei der Gestaltung von Testamenten und Übergabeverträgen, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie bei Pflichtteilsansprüchen. Oftmals werden die Beteiligten durch nicht klare Regelungen in Testamenten oder Übergabeverträgen vor schwierige Aufgaben gestellt. In solchen Konstellationen ist es wichtig, die erbrechtlichen Regelungen und die einschlägige Rechtsprechung zu kennen und anzuwenden. Rechtsanwalt Kofler verfügt über die entsprechenden Kenntnisse und hat auch aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen die Fähigkeiten, zu überzeugenden Lösungen zu kommen. Rechtsanwalt Kofler ist auch Testamentsvollstrecker.

Rechtsanwalt Kofler berät im Gesellschaftsrecht zu Fragen bei der Gründung von Gesellschaften, bei Gesellschafterkonflikten und bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften. Im Handelsrecht ist er bei Handels- und Handelsvertreterverträgen tätig.

Im Bereich seines Interessenschwerpunktes Immobilienrecht vertritt Rechtsanwalt Kofler Fälle, bei denen der Vorwurf von verschwiegenen Mängeln im Zuge des Verkaufs der Immobilie im Raum steht. Oftmals muss in solchen Fällen unverzüglich agiert werden. Durch die richtige Weichenstellung zu Beginn einer solchen Auseinandersetzung erzielt Rechtsanwalt Kofler stets gute und sachgerechte Ergebnisse.

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