In Erbrecht

Neu: Mehr Rechte für Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge.
Das Notvertretungsrecht ist aber zeitlich begrenzt auf 6 Monate und nur unter strengen Voraussetzungen gegeben.

Die Errichtung einer individuellen Vorsorgevollmacht ist daher auch für Ehegatten immer noch anzuraten!