Wer vor seinem Tod keine wirksamen Regelungen getroffen hat, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Aber was bedeutet das?
Weit verbreitet ist die Meinung, dass der überlebende Ehegatte im Todesfall automatisch alles bekommt. Das stimmt aber nicht immer. Auch bei einem kinderlosen Ehepaar erbt nicht automatisch der Ehegatte allein. Die gesetzliche Erbfolge sieht hier ein Erbrecht der Eltern des Erblassers vor. Wenn diese bereits verstorben sind, erben die Geschwister des Verstorbenen mit.
Sind Kinder vorhanden, gehen diese allerdings vor. Sie erben nach der gesetzlichen Erbfolge gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten. Das gilt auch, wenn sie minderjährig sind.
Eine Erbengemeinschaft mit minderjährigen Kindern ist in vielen Fällen problematisch, denn der überlebende Elternteil darf sich nicht automatisch um alles alleine kümmern, was das Erbe betrifft.
Ist zum Beispiel ein Haus oder ein Baugrundstück Bestandteil des Nachlasses und soll verkauft oder im Rahmen der Erbauseinandersetzung übertragen werden, kann der überlebende Elternteil dies nicht alleine entscheiden. Er braucht hierzu die Genehmigung des Familiengerichts.
Erbt das minderjährige Kind wertmäßig mehr als 15000 Euro, müssen die Eltern nach den gesetzlichen Vorschriften sogar ein Vermögensverzeichnis erstellen und beim Familiengericht einreichen. Durch ein Testament kann diese Verpflichtung allerdings ausgeschlossen werden.
Es lohnt sich daher die frühzeitige Überlegung, ob ein Testament nötig ist und welche Regelungen sinnvoll sind. Durch einige Regelungen kann die Situation nach dem Erbfall, zumindest in rechtlicher Hinsicht, für die Hinterbliebenen vereinfacht werden.