Berufsunfähigkeitsversicherung – eine wichtige Versicherung mit Fallstricken
Man weiß nie, wie das Leben spielt. Eine Absicherung durch Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele sinnvoll. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten, wie ein Fall des OLG Köln zeigt (Urt. v. 30.09.2011, 20 U 43/11).
Ein Inhaber eines Lebensmittelgeschäfts stellte im Jahr 2006 aufgrund erheblicher Rückenbeschwerden einen Leistungsantrag bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese trat in die Prüfung ein und schickte ihrem Versicherungsnehmer statt einer Leistungszusage einen Rücktritt vom Vertrag.
Gesundheitsfragen nicht unterschätzen
Bevor die Versicherung den Vertrag im Jahr 2003 mit ihm abgeschlossen hat, musste der Lebensmittelgeschäftsinhaber Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Dies ist immer der Fall. In der Regel beziehen sich die Fragen auf einen Zeitraum zwischen 5 und 10 Jahren vor der Beantragung des Versicherungsschutzes. So war es auch hier. Der spätere Kläger aber hatte nicht angegeben, dass er 3,5 Jahre vor Beantwortung der Fragen, arbeitsunfähig gewesen war wegen Beschwerden im Lendenwirbelbereich und wegen einer Sehnenscheidenentzündung.
Ihm wird es gegangen sein wie vielen anderen: Er wird sich an die längst vergangenen Beschwerden im Moment der Beantwortung der Fragen nicht mehr erinnert haben und / oder sie als so harmlos empfunden haben, dass er dachte, sie nicht angeben zu müssen.
Selbst aber darf man dazu keine Wertung treffen. Über die sogenannte Gefahrerheblichkeit entscheidet ausschließlich die Versicherung. Es genügt auch nicht, den informierten Hausarzt anzugeben. Ohne weitere Anhaltspunkte ist die Versicherung nicht verpflichtet, dort zunächst Auskünfte einzuholen, bevor sie den Vertrag abschließt.
Tipp: Holen Sie sich zur Vorbereitung die Übersicht Ihrer Arbeitsunfähigkeits-Zeiten zum von der Versicherung abgefragten Zeitraum von Ihrer Krankenkasse und am besten auch die Akte Ihres Hausarztes.
Anfechtung und Rücktritt bis 10 Jahre nach Vertragsschluss
Bis mindestens 5 Jahre nach Vertragsschluss kann die Versicherung wegen fahrlässiger Anzeigepflichtverletzungen noch zurücktreten. Anfechten kann die Versicherung sogar bis 10 Jahre nach Vertragsschluss. Erst nach diesen 10 Jahren erlöschen Rücktritts- und Anfechtungsrecht der Versicherung endgültig. Das heißt, Sie haben jahrelang in die Versicherung einbezahlt und erhalten dafür, wenn Sie darauf angewiesen sind, nichts. Die Versicherung darf Ihre Einzahlungen aber behalten.
Nicht immer jedoch ist die Entscheidung der Versicherung rechtmäßig. Mit Unterstützung eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts können Sie Ihren Versicherungsschutz u. U. zurückerhalten. So hatte auch das OLG Köln entschieden, dass der Rücktritt gegenüber dem Lebensmittelgeschäftsinhaber unwirksam war.
Tipp: Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie spätestens dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Die Streitquote in der Sparte der Berufsunfähigkeitsversicherung ist überdurchschnittlich hoch.