In Verkehrsrecht

Ein Unfall an einer Rechts-vor-links-Kreuzung in Oberkircher Stadtgarten wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Dem 25-jährigen Angeklagten wurde vorgewurfen, die Vorfahrt einer Frau missachtet zu haben. Dieser legte jedoch Einspruch ein, da die Frau zu schnell unterwegs gewesen sei. Die Tatsache, dass das Auto des Angeklagten beim Aufprall um 180 Grad gedreht wurde, würde dies stützen.

Rechtsanwalt Dominic Schillinger vertrat den Angeklagten und plädierte dafür, seinen Mandanten freizusprechen. Die Geschädigte habe trotz der berechtigten Vorfahrt ihre Sorgfaltspflicht missachtet, sei zu schnell unterwegs gewesen und habe definitiv nicht nach links geschaut. »Ein Auto fällt nicht einfach so vom Himmel, das ist eine Schutzbehauptung. Auch derjenige, der wartpflichtig ist, darf darauf vertrauen, dass der Vorfahrtsberechtigte langsam an die Kreuzung heranfährt.«

Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Autor

Dominic Schillinger

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht