Wenn bei einer ärztlichen Behandlung Fehler gemacht werden, hat dies oftmals schlimme Folgen für den Patienten. Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bedarf es dann fachkundiger Vertretung. Wie soll der Patient zunächst vorgehen?
Strafanzeigen bringen hier nicht weiter, sind ganz im Gegenteil meist kontraproduktiv und verhärten unnötig die Fronten, verzögern zudem Verfahren unnötig.
Der Patient sollte zunächst ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der Behandlung fertigen, anschließend den Sachverhalt mit einem versierten Fachanwalt für Medizinrecht erörtern. Dieser kann die Erfolgsaussichten einschätzen, ebenso das weitere Vorgehen. Oftmals gelingt es dabei mit fundierter Begründung des Schadensersatzanspruchs eine Regulierung mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer bereits außergerichtlich zu erreichen. Der Fachanwalt wird die notwendigen Behandlungsunterlagen beiziehen und auch die Krankenkasse informieren. Der Medizinische Dienst dort ist verpflichtet, auf Anforderung ein Gutachten zur Prüfung eines etwaigen Behandlungsfehlers kostenfrei zu erstellen.
Scheitern die außergerichtlichen Bemühungen, bleibt der Klageweg offen. Hilfreich ist hierbei das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung. Sollte der Geschädigte nicht über eine solche verfügen, eröffnen mittlerweile größere Versicherungen die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Die Versicherer übernehmen bei aussichtsreichen Klagen alle Prozesskosten gegen eine Beteiligung am erstrittenen Betrag. Eine etwaige finanzielle Belastung muss den Patienten deshalb auch nicht von der Durchsetzung der Ansprüche abhalten.
Liegt der Verdacht eines Behandlungsfehlers also nahe, sollte unverzüglich fachanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.